Praxisnachfolge, -Zusammenlegung und -Trennung
Praxisnachfolge, -Zusammenlegung und -Trennung
Praxisnachfolge, -Zusammenlegung und -Trennung
In den kommenden 5 Jahren werden etwa 10.000 – 11.000 niedergelassene Ärzte ihre Praxis übergeben (wollen). Das sind etwa 8%-9% der niedergelassenen Humanmediziner. Im Bereich der niedergelassenen Zahnärzte werden bis 2025 etwa 4.000 – 4.500 Zahnmediziner ihre Nachfolge planen (ebenfalls zwischen 8% und 9%).
Insgesamt kann jährlich von etwa 3.000 Praxisnachfolge Projekten ausgegangen werden (geschätzt etwa 2.100 Humanmediziner und 900 Zahnmediziner). Diese etwa 3.000 Projekte werden immer komplexer. Das liegt einerseits an den sich ändernden Käufergruppen und neuen Versorgungsstrukturen aber andererseits auch an zusätzlichen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die rechtlichen Voragaben der einzelnen Praxen kommt neben den finanziellen und vertragsärztlichen Komponenten immer stärker in den Fokus.
Eine vollständige Konformitätsprüfung (Due Diligence) wird immer häufiger von der Käuferseite gefordert. Sie schafft Transparenz und stellt eine Grundlage für qualifizierte und marktgerechte Preisfindung dar.
Im Regelfall werden die folgenden Prüfungen durchgeführt:
- Rechtliche Voragaben (Legal Due Diligence)
- Finanzielle Konformitätsprüfung (Financial Due Diligence)
- Steuerliche Konformitätsprüfung (Tax Due Diligence)
- Informationstechnische (IT) Konformitätsprüfung
(Health IT Due Diligence)
Die Konformitätsprüfung wird von einem Anwalt oder Wirtschaftsprüfer koordiniert und in einem Konformitätsbericht zusammengefasst (Due Diligence Report).
Folgende Leistungen bieten Zurstraßen & Wellssow Rechtsanwälte für Käufer oder Verkäufer:
- Entwicklung von Praxis-Kauf-, Verkaufsverträgen
- Auftragsdatenverarbeitungs-Verträge (AVV)
- Verwahrvertrag
- Konformitätsprüfung (Due Diligence) global
- Qualitätsmanagement nach GBA QM RL (§ 135ff SGB V)
- Patientensicherheit nach IFSG und MPG / MP-Betreib V
- Informationssicherheits-Management nach DVG
- Datenschutz-Management nach DSGVO und BDSG neu
- Notfall-Management nach BG Verordnungen etc.
- Konformitätsprüfung (Due Diligence) individuell
- Zulassungs-Dokumentation für Kassensitz
- Partnerverträge Gemeinschaftspraxis/Praxisgemeinschaft
- Beratung bei Nachbesetzungsverfahren
- Zusätzliche Berechtigungen nach EBM
- Sonder-Versorgungsverträge (Qualitätssicherungs-Verträge)
- Datenschutz Dokumente (z.B. Datenschutzerklärung)
- Patientenaufklärungs-Dokumente (Klinik und OP)
- Personalverträge mit QM-, Datenschutz- und Informationssicherheits-Richtlinien
- Ausbildungsverträge
- Verträge zur Teilnahme an Qualitätssicherungs-Projekten
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- Miet-, Pacht- und Leasing-Verträge
- Vermietungs- und Verpachtungsverträge
- Finanzverträge (z.B. Bank Darlehn)
- Praxisverträge (Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen)
- Versicherungs-Verträge
- Beratung und Unterstützung von Ärzten bei Praxiswert-Ermittlungen (PWE) und Praxiswert-Optimierungen (PWO)
- Durchführungen von Meldungen von Verstößen gegen die Informationssicherheit bei Datenbank Eingriffen nach DVG
- Vertretung der Ärzte bei Cyber-Attacken
- Prüfung von Homepages und Informationsportalen der Praxen und Kliniken unter Informationssicherheits-Gesichtspunkten
- Rechtliche Informationssicherheits-Prüfungen von „Technischen und Organisatorischen Maßnahmen“ (TOM) (DSGVO/DVG).
- Datenschutzrechtliche Prüfung von Maßnahmen im Kontext der Informationssicherheit (z.B. Konformitätsprüfung eines ISMS)
- Vermittlung von zertifizierten Informationssicherheits-Beratern (ISB) nach Art. 37 DSGVO
- Wartungsverträge Medizintechnik
- Wartungsverträge Informationstechnologie (Health IT)
Alle Leistungen können einzeln oder im Rahmen eines Pauschal-Vertrags beauftragt werden. Es empfiehlt sich für den Verkäufer für die Konformitätsprüfungen mindestens 12-18 Monate einzuplanen, um vor den finalen Preisverhandlungen ausreichend Zeit für Korrekturen und zur Schließung von Lücken zu haben (Grundlage bietet eine umfassende „Gap and Risk Analysis).
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir freuen uns auf Sie.
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